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08.05.2011
Austritt aus Zweckverband rechtmäßig
-dl- Das Verwaltungsgericht in Münster teilte am Ende die Argumentation der Gemeinde Altenberge gegenüber dem Musikschulzweckverband Steinfurt. Die fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband durch die Gemeinde Altenberge - per Ratsbeschluss veranlasst - wurde bestätigt und damit für Recht erklärt. Auslöser für den jetzigen Ausstieg nach fast 30 Jahren war eine Satzungsänderung des Zweckverbandes, die einen Austritt in Zukunft unmöglich gemacht hätte.
Auch die Beteiligung an den Kosten per Umlageverfahren anhand der Einwohnerzahlen erschien Bürgermeister Jochen Paus und der CDU Fraktion nicht als fair: „Wir haben vor Ort mit der Musikschule Altenberge (ehemals Jugendorchester) eine weitere Einrichtung, die mehr Mitglieder mit einem breiten Angebot versorgt“, so der Fraktionsvorsitzende Günter J. Badersbach. Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt der Beklagte, also der Zweckverband. Es kann noch Berufung eingelegt werden.
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