19.10.2011

Resolution zum
Stärkungspaket Kommunalfinanzen

-dl- Mit Sorge betrachtet die CDU Fraktion Altenberge die Pläne der Landesregierung. Das Ziel, notleidenden Kommunen zu helfen und dafür auch die Solidarität einzufordern, unterstützt die CDU Altenberge natürlich. Aber der jetzt vorgeschlagene Weg belastet die Kommunen, die unter großen Anstrengungen (noch) finanziell gut dastehen, über Gebühr, ohne dass der Umfang der Hilfeleistungen eine wesentliche Verbesserung in den notleidenden Städten und Gemeinden erreichen würde.

Daher hat die CDU Fraktion eine Resolution in den Gemeinderat eingebracht, die dort in der vergangenen Ratssitzung beschlossen wurde.

 

Resolution im Rat der Gemeinde Altenberge
Zum Stärkungspaket Kommunalfinanzen der Landesregierung NRW

Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Altenberge verabschiedet die vorliegende Resolution und beauftragt die Verwaltung, diese in geeigneter Weise zu veröffentlichen sowie der Landesregierung und den örtlichen Landtagsabgeordneten zukommen zu lassen.

Begründung
Mehr als die Hälfte der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen konnten in 2010 ihren Haushalt nicht ausgleichen! 138 Kommunen befinden sich derzeit dauerhaft im Nothaushaltsrecht, 35 von ihnen sind überschuldet oder werden innerhalb der nächsten zwei Jahre überschuldet sein.

Die Gemeinde Altenberge hat in der Vergangenheit erhebliche Eigenanstrengungen zur finanziellen Restrukturierung ergriffen. Aufgrund des derzeit zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials würde die Gemeinde Altenberge, bei Durchführung des sogenannten „Stärkungspaket Stadtfinanzen“ durch die Landesregierung NRW, einen finanziellen Verlust von 916.000 € hinnehmen müssen. Dieses Geld fehlt den zukünftigen Haushalten zur weiteren Tilgung von Verbindlichkeiten. Hier sind insbesondere die nach wie vor vorhandenen Liquiditätskredite aus den Jahren 2009/2010 betroffen. Das ist unserer Bevölkerung nicht zu vermitteln. Die Konsolidierungsmaßnahmen unserer Gemeinde würden bestraft und der Grundsatz der Subsidiarität missachtet.

Die Liquiditätskredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben inzwischen die 20-Milliarden-Euro-Marke überschritten. Das strukturelle jährliche Defizit beträgt rund 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt hat die NRW-Kommunalverschuldung einen Umfang von fast 53 Milliarden Euro erreicht. Die ersten Banken verweigern überschuldeten Kommunen die notwendigen Kredite!

Nach Berechnungen der von der Landesregierung beauftragten Gutachter Junkernheinrich und Lenk wird die Summe der Liquiditätskredite bis zum Jahr 2020 auf mindestens 50 Milliarden Euro ansteigen, wenn die dringend notwendigen Gegenmaßnahmen nicht kurzfristig in Angriff genommen werden. Die gefährdete Handlungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen kann nach Überzeugung des Rates unserer Gemeinde nur gesichert werden, wenn der Bund, das Land und die Kommunen in einer konzertierten Aktion schnell und konsequent handeln! Deshalb begrüßt der Rat der Gemeinde Altenberge die Entscheidung des Bundes, die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten bis 2014 vollständig zu übernehmen.

Die Landesregierung und die CDU-Landtagsfraktion haben jeweils entsprechende Gesetzesinitiativen (Stärkungspakt Stadtfinanzen, KomPAsS II) vorgelegt, die den Kommunen erste finanzielle Hilfen in Aussicht stellen.

Der Rat der Gemeinde Altenberge erkennt an, dass bei einer breiten Mehrheit im Düsseldorfer Landtag die Bereitschaft besteht, den nordrhein-westfälischen Kommunen finanzielle Hilfen zur dringend notwendigen Konsolidierung zukommen zu lassen.

Er fordert die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen auf, auf Grundlage der vorliegenden Vorschläge entschlossen nach einem gemeinsamen Weg zur Gesundung der kommunalen Finanzen zu suchen.

Bei der Gesetzgebung muss sich der Landtag an folgenden Kriterien orientieren:

  • Die Kommunen benötigen eine schnelle und unkomplizierte finanzielle Hilfe noch in 2011.
  • Die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Landesmittel (350 Mio. Euro) reichen als Grundlage auch nach Auffassung der Kommunalen Spitzenverbände nicht aus und müssen deutlich aufgestockt werden.
  • Nach den Plänen der rot-grünen Landesregierung kommen zu wenige Kommunen in den Genuss der Landeshilfe, die zudem nach einem willkürlichen, ungerechten und intransparenten Schlüssel erfolgen soll.
  • Die Landeshilfe muss aber allen Kommunen im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung zuteil werden, ebenso denjenigen, die bereits jetzt überschuldet sind bzw. in den kommenden zwei Jahren überschuldet sein werden.
  • Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel sollte den Haushaltsausgleich aller Kommunen sicherstellen und damit ein weiteres Aufwachsen der Liquiditätskredite verhindern.
  • Deshalb sollte die Zins- und Tilgungsbelastung der Kommunen in NRW zum Maßstab der finanziellen Hilfen gemacht werden.
  • Die Hilfen sind durch Steuermehreinnahmen und/oder Einsparungen landesseitig zu finanzieren.
  • Eine kommunale Mitfinanzierung der Landeshilfen über eine Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs und/oder eine Abundanzumlage wird abgelehnt! Kommunen, die solide wirtschaften, dürfen für ihr verantwortliches Handeln in der Vergangenheit nicht bestraft werden.
  • In die notwendigen Sparbemühungen sollten alle kommunalen Ebenen und damit auch die Umlageverbände einbezogen werden.
  • ie Sparanstrengungen in den Kommunen, die die Landeshilfe erhalten, müssen forciert werden. Die Kommunalaufsicht hat sicherzustellen, dass die gewährten Hilfen vollständig zur Entschuldung genutzt werden.

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