Informationen zur Verkehrsplanung:
Umgehungs- und innerörtliche Entlastungsstraße

September 1999

  • Das Verfahren zur Planung ist dreistufig: Vorplanung und UVS (Umweltverträglichkeitsstudie, Linienbestimmungsverfahren, Planfeststellungsverfahren).

  • Das Linienbestimmungsverfahren ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Nach Auswertung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird ein Entscheidungsvorschlag den zuständigen politischen Gremien des Kreises Steinfurt in der ersten Sitzungsperiode nach der Kommunalwahl im September zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass mit einem Abschluss Ende des Jahres zu rechnen ist.

  • Das Linienabstimmungsverfahren beinhaltet die Abstimmung des grundsätzlichen Verlaufs, der Streckencharakteristik und die Netzverknüpfung.

  • Auf der Grundlage dieser grundsätzlichen Abstimmung erfolgt im Rahmen der anschließenden Planung die detaillierte Ausarbeitung des Straßenentwurfes bzw. der genauen Lage der Straße im Gelände, der abschnittsweisen Querschnittsgestaltung und der detaillierten Ausgestaltung der Anknüpfungspunkte anderer Straßen und Überquerungsbauwerke.

  • Das dann folgende Planfeststellungsverfahren enthält die vorgenannte detaillierte Planung mit dem Straßenbauentwurf, einen dazugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplan, wassertechnische Untersuchungen sowie ein schalltechnisches Gutachten.

  • Das Planfeststellungsverfahren und die Planung hierzu regelt im einzelnen u.a. den Anschluss der gemeindlichen Straßen und deren Verkehrsbeziehungen.

  • Das Verkehrsgutachten weist die Verkehrswirksamkeit der Planungsmaßnahme zur erheblichen Entlastung der Ortsdurchfahrt Altenberge, im besonderen im Bereich der Boakenstiege und Bahnhofstraße, nach.

  • Die Behauptung, die Südumgehung Nordwalde bringe eine Entlastung, ist völlig widrig und durch die entsprechenden Gutachten widerlegt. Für die Fiktion, dass die Südumgehung Nordwalde bis Laer durchgebaut wird, welches nach Angaben des Kreises Steinfurt völlig utopisch ist, ergibt sich eine Verkehrsabnahme für die Boakenstiege von 12.500 Fahrzeugen/24 h auf 11.200 Fahrzeuge/24 h == ca. 10 % bzw. 1.300 Fahrzeuge/ 24 h, das ist völlig unzureichend und beseitigt die Verkehrsprobleme im Ortskern in keinster Weise.

  • Verkehrslenkende Maßnahmen in Westerode an der K 50/L 555 sind gesetzlich ausgeschlossen, da es sich bei beiden Straßen um sogenannte klassifizierte Straßen, einmal um eine Landesstraße und zum anderen um eine Kreisstraße, handelt.

  • Die sogenannte Shell-Studie prognostiziert Verkehrsmengensteigerungen in Höhe von 14 % bei Pkw's und 40 % bei Lkw´s. Hieraus ergibt sich, dass in Altenberge auf der K 50 ohne eine Südumgehung mit erheblichen Verkehrssteigerungen, d.h. bis zu 15.000 Fahrzeugen pro Tag, in der Zukunft zu rechnen ist.

  • Für die Zukunftsfähigkeit des Ortskerns ist deshalb die Südumgehung zwingend erforderlich. Erst diese ermöglicht städtebauliche Maßnahmen für die Umgestaltung des Ortskerns mit Rückbau der Bahnhofstraße, um hier eine beträchtliche Steigerung der Aufenthalts- und Erholungsfunktion zu erreichen.

  • Kommunalpolitik muss langfristig angelegt werden: Die Planungsmaßnahme K 50 n ist Voraussetzung für eine behutsame zukunftsfähige, attraktive städtebauliche Entwicklung Altenberges.
    Alle anderen Maßnahmen, wie Rückbau der Bahnhofstraße ohne Umgehungsstraße, Entlastungsanbindung über den Alten Münsterweg zur Münsterstraße schaffen weitere Probleme, die zu Lasten der dort wohnenden Bürger führen. Die CDU lehnt diese Planungen ab.

  • Der jetzt entstehende Kreisverkehr ist Teil des Verkehrskonzeptes. Ohne Kreisverkehr hätten Abbiegespuren mit einem Kostenaufwand von 191.000,00 DM gebaut werden müssen. Der Kreis Steinfurt beteiligt sich an den Kosten mit einem Zuschuss in Höhe von 65.000,00 DM.

  • Der Anschluss der Hanseller Straße mit Fahrbahn und Radweg wird erst im Planfeststellungsverfahren detailliert geplant und festgelegt. Aufgrund der vielfachen Anschlussvarianten sind verschiedene Zufahrtsmöglichkeiten von der Hanseller Straße zum Ortskern möglich.

  • Der Kreisverkehr stellt eine erste Verkehrsberuhigung im Zuge der Bahnhofstraße K 50 dar und ist anerkannt das sicherste Kreuzungsbauwerk.

  • Mit der Kommunalwahl 1999 ist das Thema Umgehungsstraße und innerörtliche Entlastungsstraße wiederum zum entscheidenden Thema geworden. Sämtliche an der Planung beteiligten Gutachter, Behörden und Fachleute sehen diese Planung als schlüssig, für Altenberge dringend erforderlich an, um zukünftig den Wohnwert und die Attraktivität für ganz Altenberge zu erhalten. Umfassende Recherchen haben ergeben, dass alternative Planungen keinen Erfolg bringen.

  • Die in die Diskussion gebrachte Nulllösung mit Rückbau der Bahnhofstraße und Anbindung des Alten Münsterweges an die Münsterstraße bringen nur neue Probleme.
  • Eine Anbindung der Billerbecker Straße (L 874) mit dem dahinter neu zu planenden Gewerbe-Industriegebiet ist ohne weiterführende Umgehungsstraße nicht möglich und nicht durchsetzbar.

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