Informationen zur Verkehrsplanung:
Umgehungs- und innerörtliche Entlastungsstraße
September 1999
- Das Verfahren zur Planung ist dreistufig: Vorplanung und UVS
(Umweltverträglichkeitsstudie, Linienbestimmungsverfahren,
Planfeststellungsverfahren).
- Das Linienbestimmungsverfahren ist eingeleitet, aber noch nicht
abgeschlossen. Nach Auswertung aller öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander wird ein Entscheidungsvorschlag
den zuständigen politischen Gremien des Kreises Steinfurt
in der ersten Sitzungsperiode nach der Kommunalwahl im September
zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass mit einem Abschluss Ende
des Jahres zu rechnen ist.
- Das Linienabstimmungsverfahren beinhaltet die Abstimmung des
grundsätzlichen Verlaufs, der Streckencharakteristik und
die Netzverknüpfung.
- Auf der Grundlage dieser grundsätzlichen Abstimmung erfolgt
im Rahmen der anschließenden Planung die detaillierte Ausarbeitung
des Straßenentwurfes bzw. der genauen Lage der Straße
im Gelände, der abschnittsweisen Querschnittsgestaltung und
der detaillierten Ausgestaltung der Anknüpfungspunkte anderer
Straßen und Überquerungsbauwerke.
- Das dann folgende Planfeststellungsverfahren enthält die
vorgenannte detaillierte Planung mit dem Straßenbauentwurf,
einen dazugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplan,
wassertechnische Untersuchungen sowie ein schalltechnisches Gutachten.
- Das Planfeststellungsverfahren und die Planung hierzu regelt
im einzelnen u.a. den Anschluss der gemeindlichen Straßen
und deren Verkehrsbeziehungen.
- Das Verkehrsgutachten weist die Verkehrswirksamkeit der Planungsmaßnahme
zur erheblichen Entlastung der Ortsdurchfahrt Altenberge, im besonderen
im Bereich der Boakenstiege und Bahnhofstraße, nach.
- Die Behauptung, die Südumgehung Nordwalde bringe eine
Entlastung, ist völlig widrig und durch die entsprechenden
Gutachten widerlegt. Für die Fiktion, dass die Südumgehung
Nordwalde bis Laer durchgebaut wird, welches nach Angaben des
Kreises Steinfurt völlig utopisch ist, ergibt sich eine Verkehrsabnahme
für die Boakenstiege von 12.500 Fahrzeugen/24 h auf 11.200
Fahrzeuge/24 h == ca. 10 % bzw. 1.300 Fahrzeuge/ 24 h, das ist
völlig unzureichend und beseitigt die Verkehrsprobleme im
Ortskern in keinster Weise.
- Verkehrslenkende Maßnahmen in Westerode an der K 50/L
555 sind gesetzlich ausgeschlossen, da es sich bei beiden Straßen
um sogenannte klassifizierte Straßen, einmal um eine Landesstraße
und zum anderen um eine Kreisstraße, handelt.
- Die sogenannte Shell-Studie prognostiziert Verkehrsmengensteigerungen
in Höhe von 14 % bei Pkw's und 40 % bei Lkw´s. Hieraus
ergibt sich, dass in Altenberge auf der K 50 ohne eine Südumgehung
mit erheblichen Verkehrssteigerungen, d.h. bis zu 15.000 Fahrzeugen
pro Tag, in der Zukunft zu rechnen ist.
- Für die Zukunftsfähigkeit des Ortskerns ist deshalb
die Südumgehung zwingend erforderlich. Erst diese ermöglicht
städtebauliche Maßnahmen für die Umgestaltung
des Ortskerns mit Rückbau der Bahnhofstraße, um hier
eine beträchtliche Steigerung der Aufenthalts- und Erholungsfunktion
zu erreichen.
- Kommunalpolitik muss langfristig angelegt werden: Die Planungsmaßnahme
K 50 n ist Voraussetzung für eine behutsame zukunftsfähige,
attraktive städtebauliche Entwicklung Altenberges.
Alle anderen Maßnahmen, wie Rückbau der Bahnhofstraße
ohne Umgehungsstraße, Entlastungsanbindung über den
Alten Münsterweg zur Münsterstraße schaffen weitere
Probleme, die zu Lasten der dort wohnenden Bürger führen.
Die CDU lehnt diese Planungen ab.
- Der jetzt entstehende Kreisverkehr ist Teil des Verkehrskonzeptes.
Ohne Kreisverkehr hätten Abbiegespuren mit einem Kostenaufwand
von 191.000,00 DM gebaut werden müssen. Der Kreis Steinfurt
beteiligt sich an den Kosten mit einem Zuschuss in Höhe von
65.000,00 DM.
- Der Anschluss der Hanseller Straße mit Fahrbahn und Radweg
wird erst im Planfeststellungsverfahren detailliert geplant und
festgelegt. Aufgrund der vielfachen Anschlussvarianten sind verschiedene
Zufahrtsmöglichkeiten von der Hanseller Straße zum
Ortskern möglich.
- Der Kreisverkehr stellt eine erste Verkehrsberuhigung im Zuge
der Bahnhofstraße K 50 dar und ist anerkannt das sicherste
Kreuzungsbauwerk.
- Mit der Kommunalwahl 1999 ist das Thema Umgehungsstraße
und innerörtliche Entlastungsstraße wiederum zum entscheidenden
Thema geworden. Sämtliche an der Planung beteiligten Gutachter,
Behörden und Fachleute sehen diese Planung als schlüssig,
für Altenberge dringend erforderlich an, um zukünftig
den Wohnwert und die Attraktivität für ganz Altenberge
zu erhalten. Umfassende Recherchen haben ergeben, dass alternative
Planungen keinen Erfolg bringen.
- Die in die Diskussion gebrachte Nulllösung mit Rückbau
der Bahnhofstraße und Anbindung des Alten Münsterweges
an die Münsterstraße bringen nur neue Probleme.
- Eine Anbindung der Billerbecker Straße (L 874) mit dem
dahinter neu zu planenden Gewerbe-Industriegebiet ist ohne weiterführende
Umgehungsstraße nicht möglich und nicht durchsetzbar.
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